BGB · Zivilrecht
§ 1409
Beschränkung der Vertragsfreiheit
Der Güterstand kann nicht durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches Recht bestimmt werden.
BGB · Zivilrecht
Beschränkung der Vertragsfreiheit
Der Güterstand kann nicht durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches Recht bestimmt werden.