BGB · Zivilrecht § 2265 Errichtung durch Ehegatten Stand 2026-06-25 · aus BGB Ein gemeinschaftliches Testament kann nur von Ehegatten errichtet werden. Zitat kopieren Amtliche Quelle ↗ Zurück§ 2264 · (weggefallen) Weiter§ 2266 · Gemeinschaftliches Nottestament