BGB · Zivilrecht § 650h Schriftform der Kündigung Stand 2026-06-25 · aus BGB Die Kündigung des Bauvertrags bedarf der schriftlichen Form. Zitat kopieren Amtliche Quelle ↗ Zurück§ 650g · Zustandsfeststellung bei Verweigerung de Weiter§ 650i · Verbraucherbauvertrag