KanonDeutsche Gesetze

BGB · Zivilrecht

§ 650i

Verbraucherbauvertrag

Stand 2026-06-25 · aus BGB

(1)

Verbraucherbauverträge sind Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.

(2)

Der Verbraucherbauvertrag bedarf der Textform.

(3)

Für Verbraucherbauverträge gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Kapitels.

Amtliche Quelle ↗