KanonDeutsche Gesetze

BGB · Zivilrecht

§ 766

Schriftform der Bürgschaftserklärung

Stand 2026-06-25 · aus BGB

Zur Gültigkeit des Bürgschaftsvertrags ist schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich. Die Erteilung der Bürgschaftserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Soweit der Bürge die Hauptverbindlichkeit erfüllt, wird der Mangel der Form geheilt.

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