KanonDeutsche Gesetze

GG · Verfassung

Art 56

Stand 2026-06-25 · aus GG

Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Amtliche Quelle ↗