GG · Verfassung
Art 56
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
GG · Verfassung
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.