KanonDeutsche Gesetze

HGB · Zivilrecht

§ 164

Geschäftsführungsbefugnis

Stand 2026-06-25 · aus HGB

Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführungsbefugnis ausgeschlossen; § 116 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt.

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