OWiG · Strafrecht
§ 109
(1)
Wird der Bescheid der Verwaltungsbehörde über die Verwerfung
1.
des Einspruchs (§ 69 Abs. 1) oder
2.
des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist
OWiG · Strafrecht
Wird der Bescheid der Verwaltungsbehörde über die Verwerfung
des Einspruchs (§ 69 Abs. 1) oder
des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist