KanonDeutsche Gesetze

OWiG · Strafrecht

§ 70

Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des Einspruchs

Stand 2026-06-25 · aus OWiG

(1)

Sind die Vorschriften über die Einlegung des Einspruchs nicht beachtet, so verwirft das Gericht den Einspruch als unzulässig.

(2)

Gegen den Beschluß ist die sofortige Beschwerde zulässig.

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