KanonDeutsche Gesetze

StGB · Strafrecht

§ 247

Haus- und Familiendiebstahl

Stand 2026-06-25 · aus StGB

Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

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