KanonDeutsche Gesetze

ZPO · Verfahrensrecht

§ 39

Zuständigkeit infolge rügeloser Verhandlung

Stand 2026-06-25 · aus ZPO

Die Zuständigkeit eines Gerichts des ersten Rechtszuges wird ferner dadurch begründet, dass der Beklagte, ohne die Unzuständigkeit geltend zu machen, zur Hauptsache mündlich verhandelt. Dies gilt nicht, wenn die Belehrung nach § 504 unterblieben ist.

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