KanonDeutsche Gesetze

ZPO · Verfahrensrecht

§ 504

Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts

Stand 2026-06-25 · aus ZPO

Ist das Amtsgericht sachlich oder örtlich unzuständig, so hat es den Beklagten vor der Verhandlung zur Hauptsache darauf und auf die Folgen einer rügelosen Einlassung zur Hauptsache hinzuweisen.

Amtliche Quelle ↗