BGB · Zivilrecht
§ 1855
Erklärung der Genehmigung
Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären.
BGB · Zivilrecht
Erklärung der Genehmigung
Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären.