KanonDeutsche Gesetze

VwGO · Verfahrensrecht

§ 17

Stand 2026-06-25 · aus VwGO

Bei den Verwaltungsgerichten können auch folgende Richter verwendet werden:

1.

Richter auf Probe,

2.

Richter kraft Auftrags und

3.

Richter auf Zeit.

Amtliche Quelle ↗